Bürgertest
Einbürgerung Kanton Aargau: Voraussetzungen, Test und Ablauf
Für die Einbürgerung im Kanton Aargau gilt heute: Niederlassungsbewilligung C, zehn Jahre in der Schweiz, davon fünf im Kanton, und drei ununterbrochene Jahre in der Gemeinde. Dazu kommen Deutsch auf B1 mündlich und A2 schriftlich sowie ein bestandener staatsbürgerlicher Test vor dem Gesuch. Die strengeren Regeln, über die der Grosse Rat im April 2026 abgestimmt hat, gelten noch nicht: Sie sind erst in erster Beratung beschlossen und nicht in Kraft. Ihr Gesuch reichen Sie bei der Wohngemeinde ein.
Dieser Beitrag folgt der Seite des Kantons, dem Gesetz und dem kantonalen Handbuch für die Gemeinden (30. Juni 2026). Unser Stand ist der 30. Oktober 2026, an dem wir alles geöffnet haben. Regeln ändern sich, hier gerade besonders. Verbindlich sind immer die Auskünfte Ihrer Gemeinde und des Kantons.
Was heute gilt und was noch nicht
Massgebend ist das Bürgerrechtsgesetz im Stand vom 1. Juli 2024. Die Gesetzessammlung zeigt keine künftige Fassung. Am 28. April 2026 hat der Grosse Rat eine Änderung in 1. Beratung mit 85 gegen 47 Stimmen gutgeheissen. Die 2. Beratung steht aus: Auf den Traktandenlisten vom 22. September bis 3. November 2026 finden wir sie nicht. Ob danach das Volk abstimmt, ist offen. Ein Datum für das Inkrafttreten haben wir in den offiziellen Unterlagen nicht gefunden.
| Thema | Gilt heute | 1. Beratung |
|---|---|---|
| Wohnsitz Gemeinde | 3 Jahre | 5 Jahre |
| Deutsch mündlich | B1 | B2 |
| Betreibungen, letzte 3 Jahre | Nur von Behörden, Sozialversicherungen, Krankenkassen | Alle |
| Eigenes Gesuch Minderjähriger | Keine feste Altersgrenze | Ab 16 |
Der Regierungsrat wollte bei drei Jahren bleiben, der Rat entschied mit 82 gegen 52 Stimmen anders. Er hat ausserdem Prüfaufträge für die 2. Beratung erteilt, etwa ob der Wohnsitz zwingend ununterbrochen sein muss und ob man Schweizerdeutsch in den Grundzügen verstehen soll. Das sind Aufträge zur Prüfung, keine Regeln. Heute verlangt das Merkblatt Deutsch, und das Gespräch findet auf Wunsch auf Hochdeutsch statt.
Wer die heutigen Bedingungen erfüllt, kann also nach heutigem Recht einreichen. Welche Regeln für Gesuche gelten, die beim Inkrafttreten noch laufen, haben wir nicht gefunden. Fragen Sie Ihre Gemeinde, wenn das für Sie wichtig ist.
Einbürgerung Kanton Aargau: die Voraussetzungen
C-Bewilligung und zehn Jahre, davon drei in den letzten fünf, verlangt der Bund. Das Merkblatt des Kantons nennt die Punkte in einer Übersicht. Schon im geltenden Gesetz steht die Frist von zehn Jahren ohne Sozialhilfe.
| Punkt | Regel heute |
|---|---|
| Aufenthalt | 5 Jahre im Kanton und vor dem Gesuch 3 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde |
| Deutsch | B1 mündlich, A2 schriftlich |
| Test | Bestanden vor dem Gesuch |
| Sozialhilfe | 10 Jahre keine, ausser vollständig zurückerstattet |
| Finanzen | 5 Jahre keine offenen Verlustscheine, 3 Jahre keine Betreibungen von Behörden, Sozialversicherungen oder Krankenkassen |
Für Deutsch brauchen Sie ein Zertifikat. Ausnahmen: Deutsch ist Ihre Muttersprache, Ihre obligatorische Schule lief mindestens fünf Jahre auf Deutsch, oder Sie haben Ihren Abschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch gemacht.
Vorsicht beim Umzug: Verlassen Sie die Gemeinde, bevor das Gemeindebürgerrecht rechtskräftig zugesichert ist, wird das Verfahren gegenstandslos.
Der staatsbürgerliche Test
Im Aargau heisst er staatsbürgerlicher Test, und er ist für alle Gemeinden derselbe. Eigene Tests dürfen sie nicht machen und auch keine privaten Institutionen beauftragen. Sie legen ihn bei Ihrer Gemeinde ab, für CHF 50 pro Teilnahme.
| Eckdaten | Regel |
|---|---|
| Umfang | 45 Fragen aus rund 330, je vier Antworten, eine richtig |
| Zeit | 40 Minuten, keine Verlängerung |
| Bestanden | 34 richtige Antworten |
| Themen | Geschichte 13, Demokratie und Föderalismus 11, Rechtsstaat 10, Zivilgesellschaft 6, Sozialstaat 5 |
| Nochmals | Beliebig oft, frühestens 2 Monate nach der letzten Teilnahme |
| Nachweis | Beim Gesuch höchstens 6 Monate alt |
Zwei Punkte unterscheiden den Aargau von Zürich und Bern. Erstens sind Befreiungen laut Handbuch ausgeschlossen, vorbehalten bleiben Beeinträchtigungen. Auch wer hier zur Schule ging, macht den Test also ab 16. Massgebend ist das Alter beim Gesuch; unter 16 gibt es stattdessen eine altersgerechte Befragung. Zweitens darf der Nachweis nicht zu alt werden. Planen Sie den Test deshalb nach dem Zivilstandsdokument, wie es das Merkblatt vorschlägt, und rechnen Sie die zwei Monate Wartefrist ein.
Die Fragen sind öffentlich. Der Übungstest und der Fragenkatalog liegen bei den Fachverbänden der Aargauer Gemeinden, und laut Handbuch unterscheiden sich die Fragen des Übungstests nicht von denen des Tests. Mehr dazu und zum Vergleich mit anderen Kantonen steht unter Einbürgerungstest Schweiz: Fragen und Antworten.
Der Ablauf: von der Gemeinde bis zum Grossen Rat
| Schritt | Wer |
|---|---|
| 1. Erstberatung, Gesuchsunterlagen | Wohngemeinde |
| 2. Vorregistrierung | Regionales Zivilstandsamt |
| 3. Test, Beilagen, Gesuch | Sie, Gemeinde |
| 4. Vorprüfung und Publikation | Gemeinderat |
| 5. Vertiefte Prüfung und Gespräch | Gemeinderat oder Kommission |
| 6. Zusicherung Gemeindebürgerrecht | Gemeindeversammlung, Einwohnerrat oder Gemeinderat |
| 7. Prüfung, Bewilligung des Bundes | Departement, SEM |
| 8. Kantonsbürgerrecht | Einbürgerungskommission des Grossen Rats |
Ihr Gesuch wird publiziert. Die Gemeinde veröffentlicht Name, Geburtsjahr, Geschlecht, Heimatstaat und Postadresse im amtlichen Publikationsorgan, auch im Internet ist das erlaubt, dort muss sie die Daten spätestens 90 Tage nach Ablauf der Frist wieder entfernen. Während 30 Tagen darf jede Person dem Gemeinderat schriftlich etwas zu Ihrem Gesuch mitteilen. Das sind Hinweise, keine Einsprachen.
Das Gespräch. Es ist vorgeschrieben, und es muss auf Ihren Wunsch auf Hochdeutsch stattfinden. Für eine Einzelperson nennt der Kanton rund 30 bis 40 Minuten als Richtwert. Themen sind die Gemeinde, Ihre Vertrautheit mit dem Leben hier, Ihre Sprache und allfällige Hindernisse. Fragen zu Bund und Kanton dürfen seit einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2025 nicht mehr gestellt werden, weil der Test sie abdeckt. Auch diese Regel will der Grosse Rat prüfen lassen.
Wer entscheidet. Das Gemeindebürgerrecht sichert die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat zu, ausser die Gemeindeordnung bestimmt den Gemeinderat. Das Kantonsbürgerrecht erteilt die Einbürgerungskommission des Grossen Rats, die Gesuche in der Regel viermal im Jahr behandelt. Der Grosse Rat nimmt ihre Entscheide meist still zur Kenntnis, kann aber selbst entscheiden. Weist eine der drei Stufen ab, ist das Verfahren beendet. Gegen den Beschluss der Gemeinde gibt es die Beschwerde an den Regierungsrat.
Wie lange. Die Dauer in der Gemeinde kann der Kanton nicht beziffern. Für Kanton und Bund nennt seine Seite rund 10 Monate, das Merkblatt für den Kanton rund 12 Monate.
Einbürgerung Kanton Aargau: Dokumente und Formulare
Das Gesuchformular erhalten Sie bei der Erstberatung in Ihrer Gemeinde, zusammen mit dem Formular für Wohnorte, Schulorte und Arbeitsstellen, der Erklärung zu den Werten der Verfassung und dem Formular Sozialhilfe. Beginnen Sie danach mit dem Zivilstandsdokument, denn das kann lange dauern.
| Beilage | Höchstens |
|---|---|
| Zivilstandsdokumente, Testnachweis | 6 Monate alt |
| Wohnsitzbescheinigungen, Strafregisterauszug, Betreibungsauszug für 5 Jahre, Steuerbestätigung | 3 Monate alt |
| Arbeitgeber-, Lehr- oder Schulbestätigung, Bestätigungen zur Sozialhilfe für 10 Jahre | 3 Monate alt |
| Kopien von Ausweis und Pass, Sprachnachweis | Keine Frist genannt |
Sind Sie in den letzten Jahren umgezogen, brauchen Sie die Betreibungsauskunft von jedem Wohnort der letzten fünf Jahre und die Sozialhilfe-Bestätigung von jedem zuständigen Sozialdienst der letzten zehn. Dokumente in einer anderen Landessprache oder auf Englisch kann die Gemeinde akzeptieren. Alle übrigen brauchen eine amtlich beglaubigte Übersetzung.
Einbürgerung im Aargau: die Kosten
Die amtlichen Gebühren laut Merkblatt und Handbuch, gelesen am 30. Oktober 2026:
| Stelle | Einzelperson | Kind ab 10 |
|---|---|---|
| Gemeinde | CHF 1500 | CHF 750 |
| Kanton | CHF 750 | CHF 375 |
| Bund | CHF 100, Ehepaar 150 | Einbezogen: keine |
Der Wert für Kinder gilt für einbezogene Kinder, jüngere zahlen bei Gemeinde und Kanton nichts. Anders als in Zürich oder Bern ist die Gebühr der Gemeinde im Aargau ein fester Betrag. Bei ausserordentlichem Aufwand können sich die Gebühren verdoppeln, und Vorschüsse sind möglich. Test, Sprachzertifikat, Registerauszüge und Pass kosten extra.
Wo Bürgertest hilft
Die offiziellen Fragen stehen gratis im Netz, dort lernen Sie am direktesten. Zusätzlich bietet unsere App Bürgertest (App Store: Bürgertest – Einbürgerungstest, für iPhone und iPad) eigene Fragen: 256 zur Schweiz und 30 zum Aargau, mit Quelle und Erklärung, zum Beispiel «Wie viele Mitglieder hat der Grosse Rat des Kantons Aargau?» (140) oder «Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Regierungsrat des Kantons Aargau?» (5). Sie sind weder offiziell noch ein Ersatz für den Katalog.
Mehr bringt die App beim Gespräch, in dem Ihre Gemeinde zählt. Dort übt sie Fragen wie «Wer sitzt im Gemeinderat Ihrer Gemeinde?». Die Antwort müssen Sie selbst nachschlagen. Fürs Deutsch gibt es Aufgaben im Stil des fide-Tests, die inoffiziell sind und den Test nicht ersetzen, und die Stimmen stammen aus Text-to-Speech. Mit Kanton oder Gemeinden hat KK Studio nichts zu tun.
Nichts kosten die Kantonsangaben, die Anleitung zum Gesuch, alle Gesprächsfragen, drei Lektionen, ein Probetest und 20 Übungsfragen am Tag. Der Rest lässt sich per Abo oder Einmalzahlung freischalten. Versprechen kann die App kein Bestehen. Und weil sich das Aargauer Recht bewegt: Klären Sie vor dem Gesuch mit Ihrer Gemeinde und dem Kanton, was gilt.